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Döhnsdorfer
Heimat und Geschichtsverein e.V.
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Der Döhnsdorfer
Heimat- und Geschichtsverein entstand durch die Zusammenarbeit an der Chronik des Dorfes Döhnsdorf. Nach
einer zweijährigen Vorbereitung sollte die Chronik im Jahre 2000 in Druck
gehen. Um diese Drucklegung zu realisieren, schlug der damalige
Bürgermeister Erken Storm vor, die Chronik durch einen Verein
herauszugeben.
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Im Oktober 2000 wurde deshalb der Döhnsdorfer
Heimat- und Geschichtsverein e.V. gegründet.
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Bei der Gründungsversammlung im Hause der
Familie Göttsch waren anwesend:
Eckhard Speth, Norbert Kahl, Carsten Siems, Wolfgang Rowedder, Wolfgang
Freese, Heiko Schlichting, Maike Siems, Birgit Rowedder, Maren
Lübker-Freese, Kurt Lenck und Hans Göttsch.
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Zweck unseres Vereins :
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Erarbeitung und
Veröffentlichung heimatgeschichtlicher Forschungsergebnisse
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Sammlung, Archivierung und
Ausstellung von heimat- geschichtlichen Schriftstücken, Fotos und
Gegenständen
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Erhaltung historischer
Denkmäler und dorfgeschichtlicher Einrichtungen
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Förderung der
wissenschaftlichen Untersuchung der Döhnsdorfer Burg
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Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der
Satzungszweck wird insbesondere durch eine Förderung des Heimatgedankens
verwirklicht.
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Bei einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde
Wangels, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat.
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Mitgliedschaft
Mitglied
kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person und jede juristische
Person werden. Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund einer
schriftlichen Beitrittserklärung mit Aufnahme des Mitgliedes durch den
Vorstand.
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Es sind jährliche Mitgliedsbeiträge zu
entrichten. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Z.Zt.
beträgt der Jahresbeitrag 13,00 Euro.
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Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und
zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder werden von der
Mitgliederversammlung für die Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.
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